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Pressemitteilungen DGB


13. Januar 2010
DGB fordert Nachbesserungen beim Versammlungsgesetz

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht einschränken


Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt, dass bei dem von den niedersächsischen Regierungsfraktionen vorgelegten Entwurf für ein Versammlungsgesetz Anforderungen der Gewerkschaften an ein modernes und freiheitliches Versammlungsrecht teilweise aufgegriffen worden sind. Nichts desto trotz sind aus Sicht der Gewerkschaften Nachbesserungen dringend erforderlich.
Der DGB erwartet, dass Versammlungen mit weniger als 20 Personen komplett von der Anzeigepflicht ausgenommen werden. Die Regelungen zu Bild- und Tonaufzeichnungen sind aus Sicht des DGB zu weitgehend, vor allem die Regelungen zur Löschung von Übersichtsaufnahmen bedürfen der Änderung. Das mögliche Verbot von Versammlungen an nationalsozialistischen Gedenktagen und –orten sollte nicht nur für Versammlungen unter freiem Himmel, sondern auch in geschlossenen Räumen gelten. Außerdem plädiert der DGB für die Abschaffung der Bannmeile vor dem niedersächsischen Landtag.

DGB-Landeschef Hartmut Tölle sagte: „Die Gewerkschaften sind an einem Versammlungsgesetz interessiert, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in keiner Weise einschränkt. Wir werden den Entwurf daher genau prüfen, detailliert Stellung nehmen und unsere Verbesserungsvorschläge im Anhörungsverfahren einbringen.“






   
   
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