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Pressemitteilungen DGB


01. Juni 2010
DGB schlägt Maßnahmenpaket zur Einnahmenverbesserung der Kommunen vor

Handlungsfreiheit dramatisch eingeengt

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich für eine Sicherung der Kommunalfinanzen ein und schlägt dafür ein ganzes Bündel aus Maßnahmen vor. Das hat der DGB-Bezirksvorstand Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt mit seinem Positionspapier „Niedersächsische Kommunen stärken – Einnahmebasis ausbauen – Beschäftigung sichern!“ beschlossen. Die Bundes-, aber vor allem auch die Landesregierung fordert der DGB eindringlich auf, zügig eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zu schaffen. „Die Kommunen haben kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem“, so der DGB-Landesvorsitzende Hartmut Tölle. „Wir müssen uns dringend für eine Sicherung der kommunalen Finanzen einsetzen, sonst werden die Kommunen ihr Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachhaltig vorhalten können.“


Vor dem Hintergrund der sich seit Jahren verschlechternden Finanzlage der Kommunen hat sich deren Handlungsfähigkeit dramatisch eingeengt. Ohne eine Stärkung der Kommunalfinanzen befürchtet der DGB, dass sich diese Entwicklung in nächster Zeit drastisch verschärfen wird. Das hätte weitreichende Folgen für die Menschen, denn Kommunen sind nicht nur lokale politische Akteure, sondern auch Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger, wichtige Arbeitgeber, aber auch Auftraggeber für örtliche Unternehmen.

Als Maßnahmen fordert der DGB von Bund und Land insbesondere:

  • Den Erhalt und Ausbau der Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftssteuer. Dazu gehört die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern in den Kreis der Steuerpflichtigen.
  • Ein Umsteuern in der Steuerpolitik. Allein durch Steuerausfälle im Rahmen der beiden Konjunkturpakete und des so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes fehlen den niedersächsischen Kommunen rund 300 Millionen Euro. Die Landesregierung ist aufgerufen, sich für eine progressiv ausgestaltete Einkommenssteuer mit deutlich höheren Spitzensteuersatz einzusetzen, Kommunen wären an den entsprechenden Zusatzeinnahmen mit 15 Prozent beteiligt. Der Körperschaftssteuersatz sowie die Erbschaftssteuersätze sollten erhöht, die Vermögenssteuer wiedereingeführt werden. Von den hieraus resultierenden zusätzlichen Steuereinnahmen würden die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich profitieren. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer lehnt der DGB aus verteilungspolitischen Erwägungen ab.
  • Den Ausbau des Kommunalen Finanzausgleichs. Die Steuerverbundquote, die den Anteil an den Steuereinnahmen des Landes beziffert, der den Kommunen zusteht, darf nicht weiter gesenkt werden.
  • Eine konsequentere Umsetzung des Konnexitätsprinzips. Kosten für den Kommunen übertragene Aufgaben, wie zum Beispiel die Übernahme von Unterkunftskosten für Arbeitslose, müssten auch von den Verursachern, das heißt von Bund oder Ländern getragen werden.


 


   
   
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