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05.09.2010
Benachteiligung jüngerer Angestellter - Vorlage zum EuGH

05.09.2010
Politik hat nichts gelernt – das Umverteilen von unten nach oben geht weiter

31.08.2010
Scharfe Kritik an Forderungen nach mehr Privatisierung

30.08.2010
Fahnenaktion "Frei leben – ohne Gewalt"

28.08.2010
DGB fordert vom Land mehr Engagement gegen Armut
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Geld und Job



Entgelttabellen


    Entgelttabellen TV-L
    . West und Ost. Gültig ab 1. März 2009 bzw. ab 1. März 2010
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    Übersicht zum Tarifergebnis TV-Länder – Tarifgebiet West. Gültig ab 1. Januar 2008
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    Übersicht zum Tarifergebnis TV-Länder – Tarifgebiet Ost. Gültig ab 1. Januar 2008
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Vergütungstabellen


    Vergütungstabelle West für Bund und Länder. Gültig ab 1. April 2004
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    Vergütungstabelle West für Gemeinden. Gültig ab 1. April 2004.
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    Vergütungstabelle Ost für Bund und Länder. Gültig ab 1. April 2004.
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    Vergütungstabelle Ost für Gemeinden. Gültig ab 1. April 2004.
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Besoldungstabellen


    Flyer "Besoldungstabelle - Besoldung für die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen".

    Gültig ab 1. März 2010.
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    Flyer "Besoldungstabelle - Besoldung für die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen".
    Gültig ab 1. März 2009.
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    Besoldungstabellen. Gültig ab 1. Januar 2008.
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    Besoldungstabelle West. Gültig ab 1. April 2004.
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    Besoldungstabelle Ost. Gültig ab 1. April 2004.
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05. August 2008
Rechtliche Information zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.06.08. AZ: 2 BvL 6/07
Kürzung des Ruhegehaltssatzes aufgrund von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Ruhegehaltsberechnung verstößt gegen das Grundgesetz


Am 11.07.2008 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht die oben benannte Entscheidung, wonach die Berechnung des Ruhegehaltssatzes von Teilzeitbeamten nach § 85 Abs. 4 Satz 2 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsätze 2 und 3 BeamtVG a.F. (sog. Versorgungsabschlag) gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt und damit nichtig ist. Da vor allem Frauen aus familiären Gründen Teilzeitarbeit leisteten oder sich beurlauben ließen, betraf die Schlechterstellung überwiegend Frauen.


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13. Mai 2008
Vergütung

Mehrarbeit

"Die Kultusministerin hat angekündigt, den Lehrkräften die Möglichkeit eröffnen zu wollen, sich die im Rahmen des Arbeitszeitkontos zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden auszahlen zu lassen. Ein Blick auf die gültige Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV). zeigt, "dass diese Möglichkeit eine unter finanziellen Gesichtpunkten wenig attraktive Lösung ist.


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