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29.05.2012
EUW 06/2012 ist jetzt exklusiv für Mitglieder verfügbar

22.05.2012
DGB-Appell an Bundestagsabgeordnete: Fiskal-
pakt nicht zustimmen!

07.05.2012
Aus für den Schultrojaner Neue Lösung für Nutzung digitaler Bildungsmedien wird kommen



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Mitglied werden - Allgemeine Hinweise


Datensicherheit
Die Datenübertragung erfolgt sicher über eine verschlüsselte Verbindung.

Datenschutz
Die angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträger gespeichert und sind entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

Zahlung satzungsgemäßer Beiträge
Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen / Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt
- bei Beamtinnen und Beamten 0,75 Prozent der 6. Stufe
- bei Angestellten 0,7 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe, nach der vergütet wird.
- Der Mindestbeitrag beträgt 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
- Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrages.
- Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro,
- Mitglieder im Referendariat oder zahlen einen Festbetrag von 4 Euro.
Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.

Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der / Landesgeschäftsstelle mitzuteilen.

Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

Hinweis: Mit der Online-Absendung dieses Mitgliedsantrags wird die Satzung der GEW anerkannt.

Einverständniserklärung / Widerrufsrecht
Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Abbuchung des Beitrages von Ihrem Konto zu. Sie können der Kontoabbuchung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen widersprechen.

Sie haben weitere Fragen zur Mitgliedschaft?
Dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Hannover.

Fragen zur Online-Mitgliedschaft richten Sie bitte an: k.goebel@gew-nds.de

Bearbeitung des Formulars
Bitte wählen Sie beim Ausfüllen des Formulars bei der Auswahl "Bundesland des Betriebs oder der Dienststelle" ihr Bundesland aus, nur so kann eine zügige Bearbeitung gewährleistet werden.

Mit nutzen Sie den Link zum Online-Antragsformular. Dort können Sie online der GEW beitreten. Wenn Sie durch ein GEW-Mitglied geworben wurden, nutzen Sie bitte das Mitgliedsformular, damit das Engagement der Werberin/des Werbers auch belohnt werden kann.

Vielen Dank

Ihre GEW Niedersachsen




 

   
   
 GEW Niedersachsen   •  Berliner Allee 16   •  30175 Hannover  •  Tel. 0511 - 338040  •  Fax 0511 - 3380446