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07.02.2012

GEW beschließt Forderungen
für die Tarifrunde 2012


03.02.2012

Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bei Ämtern mit zeitlicher Be-
grenzung


02.02.2012

EuW 02/2012 ist jetzt exklusiv für Mitglieder verfügbar

27.01.2012

GEW zum 40. Jahrestag des „Radikalenerlasses“

27.01.2012
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Arbeitszeitkonto



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Ausgleichszahlung Arbeitszeitkonto

Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) hat mitgeteilt, dass es bei der Auszahlung der ersten Rate der Ausgleichszahlung des Lehrerarbeitszeitkontos mit den Bezügen für den Monat August 2009 zu Verzögerungen kommen kann. In Einzelfällen, in denen die Bescheide der Landesschulbehörde nicht rechtzeitig vorlagen, kann sich die Auszahlung der Ausgleichszahlung auf den Monat September verschieben.
äfte, die ihre erste Ausgleichszahlung schon im letzten Jahr erhalten haben. Die weiteren Raten werden automatisch angewiesen.


Weitere Informationen





Anträge zum Ausgleich des Lehrerarbeitszeitkontos

Häufig gestellte Fragen zum Ausgleich des Arbeitszeitkontos

In den Beratungen des Kabinetts über den Haushalt 2009 war beschlossen worden, finanzielle Mittel für den Ausgleich der Lehrerarbeitszeitkonten zur Verfügung zu stellen. Bisher haben sich 9.034 Lehrkräfte bereit erklärt, ihre geleistete Mehrarbeit durch einen finanziellen Beitrag ausgleichen zu lassen. Die Landesregierung rechnet damit, dass sich die Kosten bis 2014 auf 54,5 Mio. Euro belaufen werden (Quelle: Landtags-Drucksache 16/2507).

Um das Arbeitsvolumen, das durch den Ausgleich der Lehrerarbeitszeitkonten in den Schulen fehlt, kompensieren zu können, wurden von der Landesregierung im Jahr 2009 weitere Maßnahmen beschlossen, die die Unterrichtsversorgung in den kommenden Schuljahren sichern sollen. Auch die Arbeitszeitverordnung ist in dem Zusammenhang erneut überarbeitet worden und die Möglichkeiten, ein freiwilliges Arbeitszeitkonto zu führen, wurden erweitert.

Die Landesregierung rechnet damit, dass im allgemein bildenden Bereich 2011 durch das Ende der Ansparphase an den Gymnasien ein Stellenbedarf von knapp 470 Stellen entsteht, im Jahr 2012 kommt für den Ausgleich ein Bedarf von 1.470 Stellen hinzu.

Für die berufsbildenden Schulen sieht die Landesregierung aufgrund des Schülerrückgangs kein Fehl der Unterrichtsversorgung durch den Ausgleich des Arbeitszeitkontos ab 2012/2013. Es ist zu bezweifeln, dass sich diese Hoffnungen erfüllen werden und im Bereich der berufsbildenden Schulen kein erheblicher Mehrbedarf an Stellen notwendig werden wird, um die Unterrichtsversorgung zu sichern.


Häufig gestellte Fragen



Hinweise für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen

55 jährige Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2008 / 09 in die Ausgleichsphase eintreten wollen, müssen bis zum 6. 6. 2008 einen Antrag stellen. Nach der „alten“ Arbeitszeitordnung war hierfür kein Antrag erforderlich. Wer keinen Antrag stellt, kann seine Überstunden erst ab dem Schuljahr 2013/14 ausgleichen. Auch wenn uns die genauen Verfahrensregeln noch nicht bekannt sind, muss jetzt ein „Antrag auf abweichende Gestaltung der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos“ gestellt werden, wenn ein Beginn nach altem Recht gewünscht wird.

Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, die mit dem Schuljahr 2011 / 12 zehn Jahre zusätzliche Unterrichtsstunden geleistet haben, müssen ebenfalls rechtzeitig einen Antrag stellen, wenn sie im Schuljahr 2012 / 13 mit der Ausgleichsphase beginnen wollen. Nach der „alten“ Arbeitszeitverordnung war hierfür kein Antrag erforderlich. Auch dies Verfahren ist im Detail noch nicht geklärt.


Arbeitszeitkonto: Zeitausgleich oder Auszahlung nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung?

Viele Kolleginnen und Kollegen überlegen, ob sie sich das Arbeitszeitkonto nicht in Form von Zeitausgleich, sondern in Form einer finanziellen Rückzahlung erstatten lassen. Hierbei ist vielfach unbekannt, dass eine starke Differenz zwischen dem Ausgleich in Form von Zeit und dem Ausgleich in Form von Geld besteht.


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