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Personalrat - Stellungnahmen Stellungnahmen Archivierte Beiträge Schule und Recht Personalratswahlen 2008
April 2010 24.11.2009
12.08.2009 Die vom MK geplante Änderung der Finanzverwaltung wird im Wesentlichen zur Folge haben, dass den einzelnen Schulen Verwaltungsarbeit aufgelastet wird, die bisher die Landesschulbehörde zu leisten hatte. Die Umsetzung des Erlasses wird erhebliche Mehrarbeit für die Schulen bedeuten. Der geplante Zeitpunkt der Einführung des neuen Verfahrens ist denkbar ungünstig: Zzt. Werden Anrechnungsstunden gekürzt, die Schulleitungen vertröstet die Landesregierung hinsichtlich ihrer Entlastung auf das Jahr 2011 und das immer wieder versprochene Unterstützungssystem durch Verwaltungskräfte ist bisher nicht einmal in Konturen zu erkennen. Der SHPR lehnt den Erlassentwurf ab. Erhalt der "Vollen Halbtagsschulen" Der SHPR wendet sich mit einer Stellungnahme gegen die in der im Juni zu erwartenden Schulgesetzänderung geplante Abschaffung. Insbesondere wendet er sich gegen die auf der Homepage des Kultusministeriums veröffentlichten Aussagen, die den Eindruck erwecken, dass die Verlässliche Grundschule (VGS) das qualitativ bessere Modell sei. Der Text suggeriert, dass die VGS durch die Einsatzmöglichkeit von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein vielfältigeres Angebot biete als die VHTS. Gleichzeitig wird nicht erwähnt, dass in der VGS in der Regel im Vertretungsfall kein Unterricht statt findet. Berücksichtigung von einschlägigen Berufserfahrungen und förderlichen Zeiten nach TV-L Regelungen des neuen NBG zur Probezeit Der SHPR erwartet Vertrauensschutz für die Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe, die davon ausgehen mussten, dass ihre Probezeit verkürzt werden würde. Er fordert das MK auf, eine Härtefallregelung zu ermöglichen. Stellungnahme zum Entwurf der Kapazitätsverordnung für den Vorbereitungsdienst Der SHPR fordert - analog zur Änderung der Einstellungstermine im Vorbereitungsdienst auf 01.02. und 01.08 eines Jahres im Bereich der allgemeinbildenden Schulen - die Änderung ebenso für die berufsbildenden Schulen umzusetzen. Stellungnahme des SHPRErlass-Entwurf zur „Übertragung erweiterte Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen“ (Deregulierungserlass) Grundsätzliche Bedenken formuliert der SHPR gegen den geplanten gemeinsamen Unterricht von Haupt- und Realschulklassen und die Ausweitung der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen und lehnt die Entwurfsfassung ab. Stellungnahme des SHPRÄnderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Die Möglichkeit für Lehrkräfte, die sich bereits in Altersteilzeit befinden, auf das Blockmodell umzusteigen, soll nach Meinung des SHPR nicht nur Gymnasiallehrkräften möglich sein. Das Gremium wendet sich außerdem gegen jegliche Kürzung von Anrechnungsstunden für besondere Belastungen. Stellungnahme des SHPRKeine Streikbrechertätigkeiten von Beamtinnen und Beamten In einer Entscheidung vom 02.03.1993 (1 BVR1213/85; AP Nr. 126 zu Art 9 GG) hat das Bundesverwaltungsgericht in aller Deutlichkeit entschieden, dass Beamtinnen und Beamte nicht verpflichtet sind, Streikbre cherarbeit zu leisten, und der Beamteneinsatz auf bestreikten Arbeitsplätzen rechtswidrig ist. Aus gegebenem Anlass fordert der SHPR die Kultusministerin auf, Schulleiterinnen und Schulleiter in geeigneter Weise über die gültige Rechtslage zu informieren und auf die Notwendigkeit hinzuweisen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in vollem Umfange einzuhalten. Stellungnahme des SHPR Nachträgliches „Herausrechnen“ von Anrechnungsstunden Mit einem Schreiben an das Kultusministerium wendet sich der SHPR gegen eine rückwirkend erfolgende Kürzung von Anrechnungsstunden an Gymnasien und Gesamtschulen, die bei den Kolleginnen und Kollegen zu Minusstunden führt. Stellungnahme des SHPR Entlastung von Frauenbeauftragten an allgemeinbildenden Schulen Der Schulhauptpersonalrat darauf hin, dass die Frauenbeauftragten an Schulen nicht in dem Maße von ihrer Unterrichtstätigkeit oder Stundenverpflichtung zur Wahrnehmung ihrer Pflichten entlastet werden, wie es das NGG für Frauenbeauftragte vorsieht. Stellungnahme des SHPR Versetzungen zwischen den Bundesländern Die Versetzung von Lehrkräften in ein anderes Bundesland ist ein Sonderfall der Versetzung auf eigenen Antrag. Verbunden damit ist ein Wechsel des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Jedoch bilden Vereinbarungen zwischen den KultusministerInnen der Länder aus den Jahren 2001 und 2002 die Grundlage für die in den Ländern praktizierten Verwaltungsverfahren. In Niedersachsen regelt der Erlass „Lehreraustausch zwischen den Ländern“ vom 31.01.97 die Einzelheiten. Dieser Erlass wird 2. Übernahmen zusätzlich zur Tauschquote 3. Bewerbungs- und Auswahlverfahren als zusätzliche Übernahmemöglichkeit Zum Schluss noch einige Hinweise Berücksichtigung von einschlägigen Berufserfahrungen und förderlichen Zeiten nach TV-L In einem Schreiben an die Kultusministerin und den Finanzminister fordert der SHPR, dass bei einschlägigen Berufserfahrungen im Schuldienst des Landes Niedersachsen alle unbefristeten und befristeten Arbeitsverträge zu einem Arbeitsverhältnis zusammengerechnet werden und in diesem Sinn § 16 Abs. 2 Satz 2 Anwendung findet. Stellungnahme des SHPR Stellungnahme zum Erlassentwurf „Fachberaterinnen und Fachberater an Gymnasien und berufsbildenden Schulen sowie Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren an Gesamtschulen“ Die Fachberaterinnen und -berater und Fachmoderatorinnen und -moderatoren sollen nach vorliegendem Erlassentwurf mehr für die „Beratung und Unterstützung der Eigenverantwortlichen Schule und der Schulbehörde“ leisten. Der Schulhauptpersonalrat ist der Auffassung, dass die Tätigkeit der Fachberaterinnen und -berater und Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren die Beratung von Schulen und Lehrkräften im Hinblick auf deren fachlich-pädagogische Fortentwicklung ist. Fachberaterinnen und Fachberater sowie Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren sollten nicht vermehrt mit Aufgaben für die Behörden beauftragt werden. Eine damit unter Umständen verbundene Vermischung von Fachberatung und aufsichtlichen Aufgaben könnte den Beraterstatus gefährden und die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Beratungsbedürftigen und Beratern in Frage stellen. Stellungnahme des SHPR Budget an Förderschulen Der SHPR kritisiert die Berechnungsgrundlage des Schulbudget an Förderschulen, da diese bestimmte Beschäftigtengruppen nicht einbezieht. Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr finanzierbar? Der SHPR fordert, dass Weiterbildungsmaß-nahmen auch weiterhin außerhalb des schulischen Budget finanziert werden. "Haushaltswirtschaftliche Vorgaben" an kleinen Grundschulen In einem Schreiben an den Staatssekretär fordert der SHPR die Aussetzung des Erlasses "Haus-haltswirtschaftliche Vorgaben" für die Grundschulen und Rückkehr zum bisher praktizierten Verfahren.
Zwischenbericht Schulinspektion Dem Wunsch des SHPR, den Zwischenbericht der niedersächsischen Schulinspektion zur Kenntnis zu erhalten, konnte der Staatssekretär im Kultusministerium nicht nachkommen, da dieser Bericht sich noch in einem „nicht endgültig abgestimmten Entwurfsstadium befindet“. Zeitgleich veröffentlicht die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit dem Kultusministerium eine Broschüre mit dem Titel „Eigenverantwortliche Schule und SEIS in Niedersachsen“, in der auf Seite 22 unter der Überschrift „Schulinspektion bescheinigt SEIS-Schulen positive Entwicklung“ interessante Ergebnisse zu lesen sind. Broschüre www.das-macht-schule.de
In einem Brief an den Herrn Staatssekretär weist der SHPR darauf hin, dass jegliche Maßnahmen zur Personalentwicklung einzelner Beschäftigter ohne vorherige umfassende Information und Durchführung der Mitbestimmung zu unterbleiben haben. "Überbrückungserlass"
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