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Pressemitteilungen GEW


24. November 2011
Honorarverträge an Ganztagsschulen

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Schulleiter und Schulbehörde

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Schulleiter von Ganztagsschulen hat der Zoll eingeleitet, wie in dieser Woche der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bekannt wurde. Der Vorwurf lautet „illegale Beschäftigung“, anders ausgedrückt: Schwarzarbeit, und Vorenthalt von Lohnbestandteilen. Zugleich leitete der Zoll ein Ermittlungsverfahren gegen eine Sachbearbeiterin der Landesschulbehörde ein, die die Honorarverträge für die Ganztagsschulen überprüft und genehmigt hatte. Wegen des Tatbestands ermittelt seit Anfang des Jahres ebenfalls eine laut Presseberichten 20-köpfige Ermittlergruppe der Kriminalpolizei im Auftrag der Abteilung Wirt­schaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Hannover.

Seit dem Sommer hatten Mitarbeiter des Zollhauptamts Hannover in Schulen und der Schulbehörde Schulleitungen, Honorarkräfte und Behördenmitarbeiter als Zeugen vernommen. Unterlagen über die Honorarverträge wurden beschlagnahmt. Nunmehr wurden Ermittlungsverfahren eröffnet.

„Schulleiter und Behördenmitarbeiter, die nach den Vorgaben des Kultusministeriums Honorarverträge für die Ganztagsschulen abschließen, müssen offenbar damit rechnen, dass sie von  Strafverfolgungsbehörden krimineller strafbewehrter Handlungen bezichtigt werden“, warnt Eberhard Brandt, Landesvorsitzender der GEW. „Es ist ein Skandal, dass die zuständigen Kultusminister und Staatsekretäre es so weit haben kommen lassen.“ Sie hätten spätestens seit 2008 der Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung folgen und die Anweisung an Ganztagsschulen und Behörde widerrufen müssen, Honorarverträge abzuschließen. Stattdes­sen habe auch Kultusminister Althusmann am Billigmodell festgehalten.

Die GEW informiert heute die Schulleitungen der niedersächsischen Schulen in einer Rundmail über die neuen Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden. Die Rechtsabteilung der GEW empfiehlt allen betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern unter den Schulleiterinnen und Schulleitern, sich beim Rechtsschutz der GEW Beistand zu holen. Inzwischen habe auch der Kultusminister entschieden, den mit Honorarverträgen Befassten aus Schulen und Behörde, die von Strafverfolgung bedroht sind, Rechtsschutz zu gewähren, teilt die GEW mit.

„Wir raten allen Leitungen von Ganztagschulen, sich bei der Schulbehörde vom Abschluss von Honorarverträgen entbinden zu lassen und die Behörde aufzufordern, statt dessen rechtssichere Beschäftigungsverhältnisse für den Ganztagsbetrieb abzuschließen.“ Die entsprechenden Merkblätter und Formulare stehen im Mitgliederbereich der Website der GEW Niedersachsen zur Verfügung.


Downloads:
Informationsschreiben an die Schulleiterinnen und Schulleiter der niedersächsischen Schulen

Merkblatt und Musterschreiben




Lesen Sie auch: Honorarkräfte sind nur in Ausnahmefällen zulässig



   
Broschüre "Die Arbeit im Schulvorstand"
 
   
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